41310H26
Plätze frei
Wie stärke ich meine Stärken?
In diesem Workshop werden die Teilnehmenden darin geschult ihre Stärken kennen zu lernen, bewusst einzusetzen und auszubauen.
Inhalt:
Fremd- und Selbstwahrnehmung praktisch erschließen
eigene Stärken erkennen
persönlicher Umgang mit Stärken
Strategien entwickeln, um eigene Stärken besser zu nutzen
Einstellungen, Überzeugungen und persönliche Haltung überdenken
Intuition erkennen und nutzen
Mentales Training - Anliegen durchsetzen
Ziel ist es in beruflichen aber auch privaten Situationen die eigenen Stärken nutzen zu können,
um Entscheidungsprozesse zielführend zu gestalten,
Über- und Unterforderung zu vermeiden oder
Konfliktsituationen reflektiert zu begegnen.
Methoden:
Impulsreferat
Theoretische Einheiten
Gruppenübungen
Diskussion
Bei Bedarf szenische Einlagen
Inhalt:
Fremd- und Selbstwahrnehmung praktisch erschließen
eigene Stärken erkennen
persönlicher Umgang mit Stärken
Strategien entwickeln, um eigene Stärken besser zu nutzen
Einstellungen, Überzeugungen und persönliche Haltung überdenken
Intuition erkennen und nutzen
Mentales Training - Anliegen durchsetzen
Ziel ist es in beruflichen aber auch privaten Situationen die eigenen Stärken nutzen zu können,
um Entscheidungsprozesse zielführend zu gestalten,
Über- und Unterforderung zu vermeiden oder
Konfliktsituationen reflektiert zu begegnen.
Methoden:
Impulsreferat
Theoretische Einheiten
Gruppenübungen
Diskussion
Bei Bedarf szenische Einlagen
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.